AGB

1. Allgemeines

1.1 Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Geschäftsbeziehungen mit unseren Kunden (nachfolgend: „Besteller“), ebenso für alle Lieferungen, Leistungen und Warenbestellungen über die Online-Shops Shops rema-germany.se, rema-germany.pl, rema-germany.nl, rema-germany.lv, rema-germany.pt, rema-germany.no, rema-germany.lu, rema-germany.it, rema-germany.es, rema-germany.at, rema-germany.fr, rema-germany.pl, rema-germany.com,  rema-germany.de, rema-germany.eu, rema-germany.dk, rema-germany.uk, rema-germany.be, rema-germany.cz des Unternehmens APS , Automotive Products Solutions Germany GmbH, Schuckertstr. 4, 48712 Gescher (nachfolgend „APS Germany GmbH“)

1.2 Unsere AGB gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Bestellers werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als wir ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt haben. Dieses Zustimmungserfordernis gilt in jedem Fall, beispielsweise auch dann, wenn wir in Kenntnis der AGB des Bestellers die Lieferung an ihn vorbehaltlos ausführen.

1.3 Unsere Lieferbedingungen gelten auch für alle künftigen Geschäfte mit dem Besteller.

1.4 Unser Produktangebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer. Für Zwecke dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist ein Unternehmer eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss des Vertrages in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt (§ 14 Abs. 1 BGB).

1.5 Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Besteller (einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben in jedem Fall Vorrang vor diesen AGB. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist ein schriftlicher Vertrag bzw. unsere schriftliche Bestätigung maßgebend.

1.6 Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen, die nach Vertragsschluss vom Besteller uns gegenüber abzugeben sind (zB Fristsetzungen, Mängelanzeigen, Erklärung von Rücktritt oder Minderung), bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

1.7 Hinweise auf die Geltung gesetzlicher Vorschriften haben nur klarstellende Bedeutung. Auch ohne eine derartige Klarstellung gelten daher die gesetzlichen Vorschriften, soweit sie in diesen AGB nicht unmittelbar abgeändert oder ausdrücklich ausgeschlossen werden.

2. Vertragsschluss

2.1 Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Dies gilt auch, wenn wir dem Besteller Kataloge, technische Dokumentationen (zB Zeichnungen, Pläne, Berechnungen, Kalkulationen, Verweisungen auf DIN-Normen), sonstige Produktbeschreibungen oder Unterlagen – auch in elektronischer Form – überlassen haben, an denen wir uns Eigentums- und Urheberrechte vorbehalten.

2.2 Bei der Bestellung von Sonderanforderungen behalten wir uns Mehr- oder Minderlieferungen vor.

2.3 Durch Aufgabe einer Bestellung macht der Besteller ein verbindliches Angebot zum Kauf des betreffenden Produkts. Wir können das Angebot bis zum Ablauf des dritten auf den Tag des Angebots folgenden Werktages annehmen.

2.4 Wir werden dem Besteller unverzüglich nach Eingang des Angebots eine Bestätigung über den Erhalt des Angebots zusenden, die keine Annahme des Angebots darstellt. Das Angebot gilt erst als von uns angenommen, sobald wir gegenüber dem Besteller (per E-Mail, Fax) die Annahme erklären oder die Ware absenden. Der Kaufvertrag mit dem Besteller kommt erst mit unserer Annahme zustande. Mündliche Zusagen des Verkäufers vor Abschluss dieses Vertrages sind rechtlich unverbindlich und mündliche Abreden der Vertragsparteien werden durch den schriftlichen Vertrag ersetzt, sofern sich nicht jeweils ausdrücklich aus ihnen ergibt, dass sie verbindlich fortgelten.

2.5 Bei der Bestellung über unsere Online-Shops umfasst der Bestellvorgang insgesamt sechs Schritte. Im ersten Schritt wählt der Besteller die gewünschten Waren aus. Im zweiten Schritt gibt der Besteller seine Kundendaten einschließlich Rechnungsanschrift und gegebenenfalls abweichender Lieferanschrift ein. Im dritten Schritt wählt der Besteller, wie er zahlen möchte. Im vierten Schritt hat der Besteller die Möglichkeit, sämtliche Angaben (z.B. Name, Anschrift, Zahlungsweise, bestellte Artikel) noch einmal zu überprüfen und gegeben falls zu korrigieren. Im fünften Schritt werden durch Klicken auf den Button „AGB akzeptieren“ unsere allgemeinen Liefer- und Zahlungsbedingungen vom Besteller angenommen. Im sechsten Schritt wird das verbindliche Angebot durch Klicken auf „Bestellung absenden“ an uns abgesendet.

3. Liefergegenstand

3.1  Der Liefergegenstand sind die in der Bestellung und in unserer Auftragsbestätigung spezifizierten Waren zu den genannten Endpreisen.

3.2 Bei Bestellungen über unsere Online-Shops ergibt sich die Beschaffenheit aus den dort befindlichen Beschreibungen. Abbildungen auf unserer Website geben die Artikel eventuell nur ungenau wieder, sie dienen lediglich als Anschauungsmaterial und können vom Produkt abweichen. Technische Daten, Gewicht, Maße und Leistungsbeschreibungen sind so genau wie möglich angegeben, können aber die üblichen Abweichungen aufweisen. Diese hier beschriebenen Merkmale stellen keinen Mangel der von unserer Firma gelieferten Produkte dar.

3.3   Der Liefergegenstand umfasst grundsätzlich keine Handbücher und Zeichnungen. Die Zuverfügungstellung von technischen Merkblättern, Zeichnungen, Pläne und sonstige Produktbeschreibungen oder Unterlagen – auch in elektronischer Form – die wir dem Besteller zur Verfügung stellen, erfolgt im Übrigen unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung.

4. Lieferfrist und Lieferverzug

4.1 Die Lieferung erfolgt ab Lager, wo auch der Erfüllungsort ist. Auf Verlangen und Kosten des Bestellers wird die Ware an einen anderen Bestimmungsort versandt (Versendungskauf). Soweit nicht etwas anderes vereinbart ist, sind wir berechtigt, die Art der Versendung (insbesondere Transportunternehmen, Versandweg, Verpackung) selbst zu bestimmen

4.2 Beim Versendungskauf werden die bestellten Artikel umgehend, sofern ab Lager verfügbar und nur solange der Vorrat reicht, ausgeliefert. Die Lieferzeit beträgt ca. 5 Werktage. Auf eventuell abweichende Lieferzeiten weisen wir auf unserer jeweiligen Produktseite hin. Die Einhaltung der Lieferzeit durch uns setzt voraus, dass alle kaufmännischen und technischen Fragen zwischen den Vertragsparteien geklärt sind und der Besteller alle ihm obliegenden Verpflichtungen, wie zum Beispiel die Leistung einer Anzahlung, erfüllt hat. Ist dies nicht der Fall, so verlängert sich die Lieferzeit angemessen. Diese gilt nicht, soweit die Verzögerung von uns zu vertreten ist.

4.3 Die Einhaltung der Lieferfrist steht unter dem Vorbehalt richtiger und rechtzeitiger Selbstbelieferung. Wir sind insofern berechtigt vom Vertrag zurückzutreten. Wir werden dem Besteller unverzüglich über die Nichtverfügbarkeit des Liefergegenstandes informieren und im Falle des Rücktritts die entsprechende Gegenleistung unverzüglich erstatten.

4.4 Die Lieferfrist ist eingehalten, wenn der Liefergegenstand bis zu ihrem Ablauf unser Werk verlassen hat oder die Versandbereitschaft gemeldet ist.

4.5 Beruht der Versand des Liefergegenstandes auf Verzögerungen, die der Besteller zu vertreten hat, so werden ihm die durch die Verzögerung entstandenen Kosten berechnet.

4.6 Ist die Nichteinhaltung der Lieferzeit auf höhere Gewalt, auf Arbeitskräfte, insbesondere Streik und Aussperrung oder sonstige Ereignisse zurückzuführen, so verlängert sich die Lieferzeit angemessen. Wir werden dem Besteller den Beginn und das Ende derartiger Umstände baldmöglichst mitteilen.

5. Gefahrübergang, Abnahme und Annahmeverzug

5.1 Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware geht spätestens mit der Übergabe auf den Besteller über. Beim Versendungskauf geht jedoch die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware sowie die Verzögerungsgefahr bereits mit Auslieferung der Ware an den Spediteur, den Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt über. Der Übergabe steht es gleich, wenn der Besteller im Verzug der Annahme ist.

5.2 Kommt der Besteller in Annahmeverzug, unterlässt er eine Mitwirkungshandlung oder verzögert sich unsere Lieferung aus anderen, vom Besteller zu vertretenden Gründen, so sind wir berechtigt, Ersatz des hieraus entstehenden Schadens einschließlich Mehraufwendungen (zB Lagerkosten) zu verlangen.

6. Preise und Zahlungsbedingungen

6.1 Sofern im Einzelfall nichts anderes vereinbart ist, gelten unsere jeweils zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses aktuellen Preise, und zwar ab Lager, zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer.

6.2 Zusätzlich berechnen wir zu den unter Ziff. 6.1. Preisen jeweils ein Pfand auf das zu liefernde Austauschteil, welches sich nach Art und Umfang der bestellten Ware berechnet und gem. Ziff. 11 zurückerstattet wird.

6.3 Beim Versendungskauf trägt der Besteller die Transportkosten ab Lager und die Kosten einer ggf. vom Besteller gewünschten Transportversicherung. Etwaige Zölle, Gebühren, Steuern und sonstige öffentliche Abgaben trägt der Besteller. Transport- und alle sonstigen Verpackungen nach Maßgabe der Verpackungsverordnung nehmen wir nicht zurück, sie werden Eigentum des Bestellers; ausgenommen sind Paletten.

6.4 Beim Versendungskauf wird die Ware regelmäßig in durch uns bereit gestellte Versandboxen versendet. Die Versandboxen verbleiben in unserem Eigentum. Für die Versandboxen wird ein Pfand berechnet, welcher sich nach Art und Umfang der Versandbox berechnet. Altteile gem. Ziff. 11 sind ausschließlich in der Versandbox zurück zu senden, wenn diese vorab durch uns bei Versendung der bestellten Ware zur Verfügung gestellt wurde. Nach Rücksendung wird der zuvor berechnete in Pfand in vollem Umfang im Rahmen einer Gutschrift erstattet.

6.5 Der Kaufpreis ist fällig und zu zahlen ab Rechnungsstellung innerhalb der BRD nach 10 Tagen, im Übrigen nach 30 Tagen.

6.6 Mit Ablauf vorstehender Zahlungsfrist kommt der Besteller in Verzug. Der Kaufpreis ist während des Verzugs zum jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinssatz zu verzinsen. Wir behalten uns die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens vor. Gegenüber Kaufleuten bleibt unser Anspruch auf den kaufmännischen Fälligkeitszins (§ 353 HGB) unberührt

6.7 Dem Besteller stehen Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrechte nur insoweit zu, als sein Anspruch rechtskräftig festgestellt oder unbestritten ist. Bei Mängeln der Lieferung bleiben die Gegenrechte des Bestellers, insbesondere gem. Ziff 8 unberührt.

7. Eigentumsvorbehalt

7.1 Bis zur vollständigen Bezahlung aller unserer gegenwärtigen und künftigen Forderungen aus dem Kaufvertrag und einer laufenden Geschäftsbeziehung (gesicherte Forderungen) behalten wir uns das Eigentum an den verkauften Waren vor.

7.2 Die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren dürfen vor vollständiger Bezahlung der gesicherten Forderungen weder an Dritte verpfändet, noch zur Sicherheit übereignet werden. Der Besteller hat uns unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, wenn und soweit Zugriffe Dritter auf die uns gehörenden Waren erfolgen.

7.3 Bei vertragswidrigem Verhalten des Bestellers, insbesondere bei Nichtzahlung des fälligen Kaufpreises, sind wir berechtigt, nach den gesetzlichen Vorschriften vom Vertrag zurückzutreten oder/und die Ware auf Grund des Eigentumsvorbehalts herauszuverlangen. Das Herausgabeverlangen beinhaltet nicht zugleich die Erklärung des Rücktritts; wir sind vielmehr berechtigt, lediglich die Ware herauszuverlangen und uns den Rücktritt vorzubehalten. Zahlt der Besteller den fälligen Kaufpreis nicht, dürfen wir diese Rechte nur geltend machen, wenn wir dem Besteller zuvor erfolglos eine angemessene Frist zur Zahlung gesetzt haben oder eine derartige Fristsetzung nach den gesetzlichen Vorschriften entbehrlich ist.

7.4 Der Besteller ist befugt, die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren im ordnungsgemäßen Geschäftsgang weiter zu veräußern und/oder zu verarbeiten. In diesem Fall gelten ergänzend die nachfolgenden Bestimmungen.

7.4.1 Der Eigentumsvorbehalt erstreckt sich auf die durch Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung unserer Waren entstehenden Erzeugnisse zu deren vollem Wert, wobei wir als Hersteller gelten. Bleibt bei einer Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung mit Waren Dritter deren Eigentumsrecht bestehen, so erwerben wir Miteigentum im Verhältnis der Rechnungswerte der verarbeiteten, vermischten oder verbundenen Waren. Im Übrigen gilt für das entstehende Erzeugnis das Gleiche wie für die unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware.

7.4.2 Die aus dem Weiterverkauf der Ware oder des Erzeugnisses entstehenden Forderungen gegen Dritte tritt der Besteller schon jetzt insgesamt bzw. in Höhe unseres etwaigen Miteigentumsanteils gemäß vorstehendem Absatz zur Sicherheit an uns ab. Wir nehmen die Abtretung an. Die in Ziff. 7.2 genannten Pflichten des Bestellers gelten auch in Ansehung der abgetretenen Forderungen

7.4.3 Zur Einziehung der Forderung bleibt der Besteller neben uns ermächtigt. Wir verpflichten uns, die Forderung nicht einzuziehen, solange der Besteller seinen Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber nachkommt, nicht in Zahlungsverzug gerät, kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt ist und kein sonstiger Mangel seiner Leistungsfähigkeit vorliegt. Ist dies aber der Fall, so können wir verlangen, dass der Besteller uns die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern (Dritten) die Abtretung mitteilt.

7.4.4 Übersteigt der realisierbare Wert der Sicherheiten unsere Forderungen um mehr als 10%, werden wir auf Verlangen des Bestellers Sicherheiten nach unserer Wahl freigeben. Es wird vermutet, dass die Voraussetzungen des vorstehenden Satzes erfüllt sind, wenn der Schätzwert der dem Auftragnehmer zustehenden Sicherheiten 150 % des Wertes der gesicherten Ansprüche erreicht oder übersteigt. Uns steht die Wahl bei der Freigabe der Sicherheiten zwischen verschiedenen Sicherungsrechten zu.

7.5 Soweit die Rechtsordnung eines Staates, in den die Liefergegenstände geliefert werden sollen, als Voraussetzung für die Gültigkeit des Eigentumsvorbehaltes, insbesondere auch den Gläubigern des Bestellers gegenüber besondere Erfordernisse vorsieht, ist es Aufgabe des Bestellers, unverzüglich alles zu tun, damit der Eigentumsvorbehalt zum Entstehen kommt und bis zur Zahlung des gesamten Kaufpreises erhalten bleibt. Der Besteller trägt die damit eventuell verbundenen Kosten.

7.6 Lässt die Rechtsordnung eines Staates, in den die Liefergegenstände geliefert werden sollen, den Eigentumsvorbehalt nicht zu, gestattet sie uns aber, uns andere Rechte an dem Liefergegenstand vorzubehalten, so können wir alle Rechte dieser Art ausüben. Der Besteller ist verpflichtet, an Maßnahmen mitzuwirken, die wir zum Schutz unseres Eigentumsrechts oder anderer Rechte am Liefergegenstand treffen wollen.

8. Mängelansprüche des Bestellers

8.1 Für die Rechte des Bestellers bei Sach- und Rechtsmängeln gelten die gesetzlichen Vorschriften, soweit im nachfolgenden nichts anderes bestimmt ist.

8.2 Die Mängelansprüche des Bestellers setzen voraus, dass er seinen gesetzlichen Untersuchungs- und Rügepflichten (§§ 377, 381 HGB) nachgekommen ist. Zeigt sich bei der Untersuchung oder später ein Mangel, so ist uns hiervon unverzüglich schriftlich Anzeige zu machen. Als unverzüglich gilt die Anzeige, wenn sie innerhalb von zwei Wochen erfolgt, wobei zur Fristwahrung die rechtzeitige Absendung der Anzeige genügt. Unabhängig von dieser Untersuchungs- und Rügepflicht hat der Besteller offensichtliche Mängel (einschließlich Falsch- und Minderlieferung) innerhalb von zwei Wochen ab Lieferung schriftlich anzuzeigen, wobei auch hier zur Fristwahrung die rechtzeitige Absendung der Anzeige genügt. Versäumt der Besteller die ordnungsgemäße Untersuchung und/oder Mängelanzeige, ist unsere Haftung für den nicht angezeigten Mangel ausgeschlossen

8.3 Ist die gelieferte Sache mangelhaft, können wir zunächst wählen, ob wir Nacherfüllung durch Beseitigung des Mangels (Nachbesserung) oder durch Lieferung einer mangelfreien Sache (Ersatzlieferung) leisten. Unser Recht, die Nacherfüllung unter den gesetzlichen Voraussetzungen zu verweigern, bleibt unberührt.

8.4 Wir sind berechtigt, die geschuldete Nacherfüllung davon abhängig zu machen, dass der Besteller den fälligen Kaufpreis bezahlt. Der Besteller ist jedoch berechtigt, einen im Verhältnis zum Mangel angemessenen Teil des Kaufpreises zurückzubehalten.

8.5 Der Besteller hat uns die zur geschuldeten Nacherfüllung erforderliche Zeit und Gelegenheit zu geben, insbesondere die beanstandete Ware zu Prüfungszwecken zu übergeben. Im Falle der Ersatzlieferung hat uns der Besteller die mangelhafte Sache nach den gesetzlichen Vorschriften zurückzugeben. Die Nacherfüllung beinhaltet weder den Ausbau der mangelhaften Sache noch den erneuten Einbau, wenn wir ursprünglich nicht zum Einbau verpflichtet waren.

8.6 Die zum Zweck der Prüfung und Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten (nicht: Ausbau- und Einbaukosten), tragen wir, wenn tatsächlich ein Mangel vorliegt. Stellt sich jedoch ein Mangelbeseitigungsverlangen des Bestellers als unberechtigt heraus, können wir die hieraus entstandenen Kosten vom Besteller ersetzt verlangen.

8.7 In dringenden Fällen, zB bei Gefährdung der Betriebssicherheit oder zur Abwehr unverhältnismäßiger Schäden, hat der Besteller das Recht, den Mangel selbst zu beseitigen und von uns Ersatz der hierzu objektiv erforderlichen Aufwendungen zu verlangen. Von einer derartigen Selbstvornahme sind wir unverzüglich, nach Möglichkeit vorher, zu benachrichtigen. Das Selbstvornahmerecht besteht nicht, wenn wir berechtigt wären, eine entsprechende Nacherfüllung nach den gesetzlichen Vorschriften zu verweigern.

8.8 Wenn die Nacherfüllung fehlgeschlagen ist oder eine für die Nacherfüllung vom Besteller zu setzende angemessene Frist erfolglos abgelaufen oder nach den gesetzlichen Vorschriften entbehrlich ist, kann der Besteller vom Kaufvertrag zurücktreten oder den Kaufpreis mindern. Bei einem unerheblichen Mangel besteht jedoch kein Rücktrittsrecht.

8.9 Ansprüche des Bestellers auf Schadensersatz bzw. Ersatz vergeblicher Aufwendungen bestehen nur nach Maßgabe von Ziff. 9 und sind im Übrigen ausgeschlossen.

8.10 Wir übernehmen ausdrücklich keine Haftung für Sachmängel in folgenden Fällen:

  1. ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung,
  2. fehlerhafte Montage beziehungsweise Inbetriebsetzung durch den Besteller oder Dritte,
  3. natürliche Abnutzung,
  4. fehlerhafte oder nachlässige Behandlung,
  5. nicht ordnungsgemäße Wartung und ungeeignete Betriebsmittel.

Die Auswahl von Typen und Größenfestlegung unsererseits können stets nur als Empfehlung betrachtet werden, da die Kenntnis über die spezifischen Anforderungsprofile an unser Produkt für den jeweiligen konkreten Fall der Anwendung beim Besteller liegt.

8.11 Führt die Benutzung des Liefergegenstandes zur Verletzung von gewerblichen Schutzrechten oder Urheberrechten im Inland, werden wir auf unsere Kosten dem Besteller grundsätzlich das Recht zum weiteren Gebrauch verschaffen oder den Liefergegenstand in für den Besitzer zumutbarer Weise derart modifizieren, dass die Schutzrechtsverletzung nicht mehr besteht. Ist dies zu wirtschaftlich angemessenen Bedingungen oder in angemessener Frist nicht möglich, ist der Besteller zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Unter den genannten Voraussetzungen steht uns auch ein Recht zum Rücktritt vom Vertrag zu. Darüber hinaus werden wir den Besteller von unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Ansprüchen der betreffenden Schutzrechtsinhaber freistellen. Die vorstehenden genannten Verpflichtungen unsererseits sind vorbehaltlich der Ziffer 9 für den Fall der Schutz- oder Urheberrechtsverletzung abschließend. Sie besteht nur wenn:

  •  Der Besteller uns unverzüglich von geltend gemachten Schutz- oder Urheberrechtsverletzung unterrichtet,
  • Der Besteller uns in angemessenen Umfang bei der Abwehr der geltend gemachten Ansprüche unterstützt beziehungsweise uns die Durchführung der Modifizierungsmaßnahmen gemäß den vorstehenden Bedingungen ermöglicht,
  • Uns alle Abwehrmaßnahmen, einschließlich außergerichtlicher Regelungen, vorbehalten bleiben,
  • Der Rechtsmangel nicht auf einer Anweisung des Bestellers beruht
  • Die Rechtsverletzung nicht dadurch verursacht wurde, dass der Besteller den Liefergegenstand eigenmächtig geändert oder in einer nicht vertragsgemäßen Weise verwendet hat.

 

9. Sonstige Haftung

9.1   Soweit sich aus diesen AGB einschließlich der nachfolgenden Bestimmungen nichts anderes ergibt, haften wir bei einer Verletzung von vertraglichen und außervertraglichen Pflichten nach den einschlägigen gesetzlichen Vorschriften

9.2 Auf Schadensersatz haften wir – gleich aus welchem Rechtsgrund – bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haften wir nur

  1. für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit
  2. für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf); in diesem Fall ist unsere Haftung jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.

9.3 Die sich aus Ziff. 9.2 ergebenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht, soweit wir einen Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Ware übernommen haben. Das gleiche gilt für Ansprüche des Bestellers nach dem Produkthaftungsgesetz

9.4 Wegen einer Pflichtverletzung, die nicht in einem Mangel besteht, kann der Besteller nur zurücktreten oder kündigen, wenn wir die Pflichtverletzung zu vertreten haben. Ein freies Kündigungsrecht des Bestellers (insbesondere gem §§ 651, 649 BGB) wird ausgeschlossen. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Voraussetzungen und Rechtsfolgen.

10. Verjährung

10.1 Abweichend von § 438 Abs 1 Nr 3 BGB beträgt die allgemeine Verjährungsfrist für Ansprüche aus Sach- und Rechtsmängeln ein Jahr ab Ablieferung.

10.2 Die vorstehenden Verjährungsfristen des Kaufrechts gelten auch für vertragliche und außervertragliche Schadensersatzansprüche des Bestellers, die auf einem Mangel der Ware beruhen, es sei denn die Anwendung der regelmäßigen gesetzlichen Verjährung (§§ 195, 199 BGB) würde im Einzelfall zu einer kürzeren Verjährung führen. Die Verjährungsfristen des Produkthaftungsgesetzes bleiben in jedem Fall unberührt. Ansonsten gelten für Schadensersatzansprüche des Bestellers Ziff. 8 ausschließlich die gesetzlichen Verjährungsfristen.

11. Altteile-Rücknahme

11.1 Soweit im Einzelfall nichts Abweichendes vereinbart wird, kann uns der Besteller bei, zu den nachfolgenden Bedingungen Altteile, die sich in einem aufbereitungsfähigen Zustand befinden, gegen Rückerstattung des gem. Ziff. 6.2 berechneten Pfandbetrags zurückgeben und uns das Eigentum hieran verschaffen.

11.2 Der Besteller kann innerhalb eines Zeitraums von drei Monaten Altteile in der Anzahl zurückgeben, wie er innerhalb desselben Zeitraums gleichartige Austauschteile von uns erworben hat. Auf Wunsch erstellen wir für den Besteller eine Übersicht bzgl. der von ihm erworbenen Austauschteile und der bereits zurückgegebenen Altteile.

11.3 

Der Besteller hat sicherzustellen, dass ausschließlich Altteile im aufbereitungsfähigen Zustand zurückgegeben werden. Die Anforderungen an den aufbereitungsfähigen Zustand der Altteile sind unseren technischen Merkblättern zu entnehmen, die auf Anfrage unverzüglich zur Verfügung gestellt werden. 

Altteile müssen wie folgt an uns zurückgegeben werden:

  • Muss der gelieferten Teile-Nummer entsprechen
  • Komplett, ohne fehlende Teile
  • In keinster Weise zerlegt oder wieder zusammengesetzt

Wir akzeptieren grundsätzlich

  • keine Altteile mit gebrochenem oder beschädigtem Gehäuse
  • keine korrodierten Wellen, Zahnstangen und Kolben

Als Ausschluss für die einzelnen Produktgruppen gilt:

PKW Lenkungen

  • defekte oder zerstörte Abdeckungen
  • defekte oder zerstörte Stecker / Platine
  • defekte oder zerstörte Anbauteile / Halter
  • fehlende Teile
  • defekte oder zerstörte Lenkspindel

 Kugelumlauflenkungen

  • Eingangswelle Verzahnung defekt
  • Ausgangswelle Gewinde defekt
  • Ausgangswelle Verzahnung defekt
  • Gehäuse gebrochen
  • Innere Schäden z.B. durch Unfall

 Bremssattel

  • muss komplett sein

Differenziale

  • Gehäuse darf nicht gebrochen sei

Lenkzylinder

  • Kolbenstange darf nicht korrodiert sein

 Getriebe

  • Gehäuse gebrochen oder beschädigt
  • nicht ohne Öl gelaufen (trockengelaufen bzw. überhitzt)
  • nicht zerlegt und / oder wieder zusammengesetzt

AS-Tronic Modulatoren

  • Beschädigung der Oberfläche vom Unterteil 
  • Beschädigung der Oberfläche vom Oberteil
  • Sensor beschädigt

AS-Tronic Lite Powerpack

  • Elektronik  nicht vorhanden
  • Pumpeneinheit nicht vorhanden
  • Steckergehäuse beschädigt
  • Aufnahme beschädigt

 I-Shift Einheiten

  • Beschädigung der Kunststofffläche
  • Beschädigung der Stecker oder Leiterbahn
  • Beschädigung der Sensoren

Kupplungssteller EPS III

  • Gehäuse gebrochen
  • Sensor zerstört
  • Stecker zerstört

Gangzylinder EPS III

  • Dichtfläche beschädigt
  • Stecker zerstört
  • Gewinde zerstört
  • Gehäuse zerstört
  • Verschlussdeckel zerstört / fehlend

Rangezylinder EPS III

  • Dichtfläche beschädigt
  • Stecker zerstört
  • Halter / Gehäuse zerstört
  • Verschlussdeckel zerstört / fehlend

 AGR-MODULE

  • AGR-Modul muss vollständig sein
  • Gehäuse muss riss-, bruch- und kavitationsfrei sein
  • Sperrklappe und Drosselklappe dürfen nicht gerissen, gebrochen oder ausgeschlagen sein

 

Altteile aus Unfallfahrzeugen werden nur vorbehaltlich technischer Überprüfung/Durchsicht gutgeschrieben.
Diese Kriterien sollen als Richtlinie gelten, jedoch werden nicht alle Mängel aufgelistet. Jeder
Mangel wird von Fall zu Fall von unseren Technikern überprüft.

11.4 Die Rücksendung der Altteile hat ausschließlich in den von uns übersendeten Versandboxen zu erfolgen, insofern diese vorab zur Verfügung gestellt wurden. Darüber hinaus hat der Besteller für eine einwandfreie Versandart und Verpackung zu sorgen.

11.5 Wir behalten uns vor, Schäden und Aufwendungen, die durch die Übersendung von Altteilen entstehen, die den Voraussetzungen der Ziff. 11.2 – 11.4 nicht entsprechen, gegenüber dem Bestellter geltend zu machen.

12. Unterlagen und Geheimhaltung

Alle durch uns zugänglichen gemachten geschäftlichen oder technischen Informationen (einschließlich Merkmale, die etwa übergebenen Gegenständen, Dokumenten oder Software zu entnehmen sind und sonstige Kenntnisse oder Erfahrungen) sind, solange und soweit sie nicht nachweislich öffentlich bekannt sind, Dritten gegenüber geheim zu halten und dürfen im eigenen Betrieb des Bestellers nur solchen Personen zur Verfügung gestellt werden, die für deren Verwendung notwendigerweise herangezogen werden müssen und die ebenfalls zur Geheimhaltung verpflichtet sind; sie bleiben unser ausschließliches Eigentum. Ohne unser vorheriges schriftliches Einverständnis dürfen solche Informationen nicht vervielfältigt oder gewerbsmäßig verwendet werden. Auf unsere Anforderung sind alle von uns stammenden Informationen (gegebenenfalls einschließlich angefertigter Kopien oder Aufzeichnungen) und leihweise überlassenen Gegenstände unverzüglich und vollständig an uns zurückzugeben oder zu vernichten. Wir behalten uns Rechte an solchen Informationen (einschließlich Urheberrechten und dem Recht zur Anmeldung von gewerblichen Schutzrechten wie Patenten, Gebrauchsmuster etc.) vor. Soweit uns diese von Dritten zugänglich gemacht wurden, gilt dieser Rechtsvorbehalt auch zugunsten dieser Dritten.

13.   Datenschutz

13.1 Bei Anbahnung, Abschluss, Abwicklung und Rückabwicklung eines Kaufvertrages werden von uns Daten im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen erhoben, gespeichert und verarbeitet.

13.2 Beim Besuch unseres Internetangebots werden die aktuell von Ihrem PC verwendete IP-Adresse, Datum und Uhrzeit, der Browsertyp und das Betriebssystem Ihres PC sowie die von Ihnen betrachteten Seiten protokolliert. Rückschlüsse auf personenbezogene Daten sind uns damit jedoch nicht möglich und auch nicht beabsichtigt.

13.3 Die personenbezogenen Daten, die der Besteller uns z. B. bei einer Bestellung oder per E-Mail mitteilt (z. B. sein Name und seine Kontaktdaten), werden nur zur Korrespondenz mit dem Besteller und nur für den Zweck verarbeitet, zu dem der Besteller uns die Daten zur Verfügung gestellt hat. Wir geben seine Daten nur an das mit der Lieferung beauftragte Versandunternehmen weiter, soweit dies zur Lieferung der Waren notwendig ist. Zur Abwicklung von Zahlungen geben wir seine Zahlungsdaten an das mit der Zahlung beauftragte Kreditinstitut weiter.

13.4 Wir versichern, dass wir die personenbezogenen Daten des Bestellers im Übrigen nicht an Dritte weitergeben, es sei denn, dass wir dazu gesetzlich verpflichtet wären oder der Besteller vorher ausdrücklich eingewilligt hat. Soweit unsere Firma zur Durchführung und Abwicklung von Verarbeitungsprozessen Dienstleistungen Dritter in Anspruch nimmt, werden die Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes eingehalten.

13.5 Personenbezogene Daten, die uns über unsere Website mitgeteilt worden sind, werden nur so lange gespeichert, bis der Zweck erfüllt ist, zu dem sie uns anvertraut wurden. Soweit handels- und steuerrechtliche Aufbewahrungsfristen zu beachten sind, kann die Dauer der Speicherung bestimmter Daten bis zu 10 Jahre betragen.

13.6 Sollte der Besteller mit der Speicherung seiner personenbezogenen Daten nicht mehr einverstanden oder diese unrichtig geworden sein, wird unsere Firma auf eine entsprechende Weisung hin im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen die Löschung, Korrektur oder Sperrung der Daten veranlassen. Auf Wunsch erhält der Besteller unentgeltlich Auskunft über alle personenbezogenen Daten, die wir über den Besteller gespeichert haben. Bei Fragen zur Erhebung, Verarbeitung oder Nutzung der personenbezogenen Daten, für Auskünfte, Berichtigung, Sperrung oder Löschung von Daten möge sich der Besteller bitte wenden an:

APS, Automotive Products Solutions-Germany  GmbH, Schuckertstr. 4, 48712 Gescher

13.7 Soweit wir von unserem Internetangebot auf die Webseiten Dritter verweisen oder verlinken, können wir keine Gewähr und Haftung für die Richtigkeit bzw. Vollständigkeit der Inhalte und die Datensicherheit dieser Websites übernehmen. Da wir keinen Einfluss auf die Einhaltung datenschutzrechtlicher Bestimmungen durch Dritte haben, sollten Sie die jeweils angebotenen Datenschutzerklärungen gesondert prüfen.

14.   Rechtswahl, Gerichtsstand und Schlussbestimmungen

14.1 Für diese AGB und alle Rechtsbeziehungen zwischen uns und dem Besteller gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss internationalen Einheitsrechts, insbesondere des UN-Kaufrechts. Voraussetzungen und Wirkungen des Eigentumsvorbehalts gem. Ziff. 7 unterliegen dem Recht am jeweiligen Lageort der Sache, soweit danach die getroffene Rechtswahl zugunsten des deutschen Rechts unzulässig oder unwirksam ist.

14.2 Ausschließlicher – auch internationaler – Gerichtsstand bestimmt sich für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten nach unserem Geschäftssitz in Gescher. Wir sind jedoch auch berechtigt, Klage am allgemeinen Gerichtsstand des Bestellers zu erheben.

14.3 Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bedingungen nicht berührt. Die Vertragspartner sind verpflichtet, die unwirksame Bestimmung durch eine Regelung zu ersetzen, die dem durch die unwirksame Bestimmung beabsichtigten wirtschaftlichen Zweck möglichst gleichkommt.